Mit dem Ausbildungsstart ändert sich für Jugendliche der Alltag ganz entscheidend. Den neuen Azubis drängen sich damit viele Fragen auf: Was darf ich, was darf ich nicht? Worauf muss ich achten? An wen kann ich mich wenden, falls es Probleme gibt? Die IG Metall beantwortet die wichtigsten Fragen.
Auszubildende haben Pflichten im Betrieb - aber auch klare Rechte: Sie müssen keine Arbeiten machen, die nicht zur Ausbildung gehören. Und sie haben Anspruch auf qualifizierte Ausbilder.
Rechte ...
Für jeden Beruf existiert eine Ausbildungsordnung, die auch Grundlage für den Ausbildungsplan des Betriebs ist. Dort steht genau drin, was ein Azubi zu welchem Zeitpunkt lernen muss. Zudem müssen im Betrieb Fachleute zur Seite stehen. Das heißt, ausbilden darf nur, wer dazu geeignet ist, etwa der Meister im Handwerksbetrieb. Der Ausbilder oder die beauftragte Person muss aber auch persönlich geeignet sein und pädagogische Fähigkeiten besitzen.
... und Pflichten
Ein Azubi muss die übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführen. Diese Tätigkeiten dürfen dabei nicht das Können oder die körperlichen Kräfte des Auszubildenden übersteigen und müssen immer dem Ausbildungsziel dienen. Gerade zu Ausbildungsbeginn können Fehler passieren. Entsteht dabei ein Schaden, kann der Chef den Azubi unter Umständen haftbar machen. Allerdings nur, wenn er grob fahrlässig handelt, das heißt wenn er leichtfertig offensichtliche Sorgfaltspflichten missachtet, etwa indem er alkoholisiert arbeitet. Das gilt auch für Werkzeuge, Material und Maschinen. Gehe deshalb sollten Auszubildende mit allen Geräten vorsichtig und pfleglich umgehen.
Probezeit
Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate. Während der Probezeit können sowohl Azubi als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Ausbildungsplatzwechsel
Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortsetzen. Sie sollten aber erst dann kündigen, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt. Wenn der Arbeitgeber mit ihrem Weggang nicht einverstanden ist, brauchen Auszubildende einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.
Schlechte Ausbildung?
Ausbilder müssen Azubis entsprechend des Ausbildungsrahmenplans und des betrieblichen Ausbildungsplans aktiv ausbilden. Sie müssen dafür sorgen, dass die Auszubildenden das Ausbildungsziel in der dafür vorgesehenen Zeit erreichen können. Ausbildungsfremde Arbeiten wie Putzen oder endlose Routinetätigkeiten haben in der Ausbildung nichts zu suchen und stellen nach Paragraf 102 Berufsbildungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Die IG Metall rät: Wer nicht richtig ausgebildet wird, sollte sich unbedingt wehren, da sonst das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann.
Überstunden
Überstunden sind in der Ausbildung nicht vorgesehen. Auszubildende erlernen in erster Linie ihren Beruf - und dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Wenn sie Überstunden machen, muss sich der Betrieb an die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes halten. Der Ausbildungsbetrieb muss alle Überstunden der oder dem Azubi mit entsprechendem Zuschlag vergüten oder in Freizeit ausgleichen.
Urlaub
Im Ausbildungsvertrag steht, wie viel Urlaub es pro Jahr gibt. Die IG Metall-Tarifverträge sehen 30 Tage Urlaub vor. Der Jahresurlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen, davon muss der Arbeitgeber mindestens zwei Wochen am Stück gewähren. Die IG Metall rät, den Urlaubsantrag frühzeitig schriftlichen zu stellen. Darauf muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats reagieren.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung ist in Tarifverträgen vereinbart. Wie hoch sie in den einzelnen IG Metall-Branchen sind - darüber IG Metall-Tarifinfo einen Überblick. Ist der Betrieb nicht tarifgebungen, muss die Vergütung angemessen sein. Azubis in einer normalen dualen Ausbildung haben Anspruch auf mindestens 80 Prozent der üblichen tariflichen Vergütung, in einer überbetrieblichen Ausbildung auf mindestens 55 Prozent.
Finanzielle Hilfen
Wenn das Geld nicht reicht, können Auszubildende bei der Arbeitsagentur eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange sie in der Ausbildung sind. Wenn Azubis nicht mehr zu Hause wohnen und den Eltern keine Kosten entstehen, müssen sie ihren Kindern das Kindergeld auszahlen.
Übernahme
Seit 2012 haben Ausgelernte einen tariflichen Anspruch auf die unbefristete Übernahme nach der Ausbildung. Diese setzte die IG Metall durch in der Metall- und Elektrobranche, in der Eisen- und Stahlindustrie, in der Holz- und Kunststoffbranche sowie in vielen Handwerksbereichen. In Betrieben, in denen diese Tarifverträge gelten, haben Auszubildende, die IG Metall-Mitglied sind, Anspruch auf unbefristete Übernahme. In diesem Falle muss der Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitgeber den Personalbedarf feststellen und planen, wie viele Ausgelernte in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Wenn nach dieser Personalbedarfsplanung feststeht, dass eine unbefristete Übernahme möglich ist, besteht ein Anspruch darauf. Auch wenn der Betrieb über Bedarf ausbildet, haben Ausgelernte einen Anspruch darauf, mindestens für ein Jahr beschäftigt zu werden - es sei denn, Betriebsrat und Arbeitgeber haben dazu etwas anderes vereinbart.
Abmahnung
Mit einer Abmahnung signalisiert der Ausbilder dem Azubi, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist. Einer Kündigung müssen mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen. Die IG Metall rät, den Inhalt der Abmahnung genau zu prüfen und eine Gegendarstellung zu verfassen, falls sie unberechtigt ist. Auf alle Fälle den Betriebsrat oder die IG Metall einschalten.
Was macht die JAV außerdem noch?
Die JAV vertritt alle Auszubildenden im Betrieb. Sie achtet darauf, dass der Arbeitgeber alle Gesetze, Vorschriften und Tarifverträge, die die Azubis betreffen, einhält. Die JAV kümmert sich um die Probleme der Auszubildenden, erarbeitet Lösungen und beantragt Maßnahmen, die die Ausbildung verbessern.
Welche Unterlagen brauche ich zum Ausbildungsstart?
Das wichtigste Schriftstück ist dein Ausbildungsvertrag. Folgende Punkte sollte er mindestens enthalten:
Außerdem musst Du Deinem Ausbildungsunternehmen zu Beginn Deine Steueridentifikationsnummer mitteilen. Sofern sie Dir nicht vorliegt, kannst Du sie bei Deinem zuständigen Finanzamt erfragen. Darüber hinaus braucht die Personalabteilung Deine Krankenversicherung und die Daten Deines Girokontos.
Wie lange habe ich Probezeit?
Das Berufsbildungsgesetz legt fest: Die Probezeit muss mindestens einen und darf maximal vier Monate dauern. In dieser Zeit sollen sich Arbeitgeber und Azubi gegenseitig kennenlernen. So kannst Du überprüfen, ob Du den für Dich richtigen Beruf gewählt hast. Während der Probezeit kannst sowohl Du als Azubi als auch der Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Was ist mit Überstunden?
Überstunden sind in der Ausbildung nicht vorgesehen. Auszubildende sollen in erster Linie ihren Beruf erlenen - und dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Wenn sie Überstunden machen, muss sich der Betrieb an die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes halten. Der Ausbildungsbetrieb muss Dir als Azubi alle Überstunden mit entsprechendem Zuschlag vergüten oder Dir ermöglichen, sie durch Freizeit auszugleichen.
Wie viel Urlaub steht mir zu?
Im Ausbildungsvertrag steht, wie viel Urlaubstage es pro Jahr gibt. Die IG Metall-Tarifverträge sehen bis auf wenige Ausnahmen 30 Tage Urlaub vor. Der Jahresurlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen, davon muss Dir der Arbeitgeber mindestens zwei Wochen am Stück gewähren. Die IG Metall rät, den Urlaubsantrag frühzeitig schriftlich zu stellen. Darauf muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats reagieren.
Muss ich meine Werkzeuge selbst kaufen und zahlen?
Nein. Dein Ausbildungsbetrieb muss Dir alle Arbeitsmittel kostenfrei zur Verfügung stellen. Das gilt auch für die persönliche Schutzausrüstung, wie zum Beispiel bei Sicherheitsschuhen.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Die Höhe Deiner Ausbildungsvergütung richtet sich nach der Branche des Unternehmens, in der Du deine Ausbildung absolvierst. Die Ausbildungsvergütung ist in Tarifverträgen vereinbart. Wie hoch sie in den einzelnen IG Metall-Branchen - etwa Metall, Elektro, Eisen und Stahl, Textil, Bekleidung, Holz und Kunststoff - ist, erfährst Du in der IG Metall-Tarifinfo. Ist der Betrieb nicht tarifgebunden, muss die Vergütung angemessen sein. In dem Fall gilt der Branchentarifvertrag als Richtwert. Azubis in einer normalen dualen Ausbildung haben Anspruch auf mindestens 80 Prozent der üblichen tariflichen Vergütung, in einer überbetrieblichen Ausbildung auf mindestens 55 Prozent.
Gibt es finanzielle Hilfen für Azubis?
Wenn das Geld nicht reicht, können Auszubildende bei der Arbeitsagentur eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Bist du jünger als 25 Jahre und in einer Ausbildung, dann erhalten Deine Eltern außerdem weiterhin Kindergeld. Wenn Du nicht mehr zuhause wohnst, kannst Du Dir das Kindergeld von ihnen auszahlen lassen. Weitere Infos findest Du hier.
Muss ich jede Aufgabe erledigen, die mir aufgetragen wird?
Häufig kommt es vor, dass gerade Azubis mit Aufgaben betraut werden, die nicht dem Ausbildungsinhalt des Berufs entsprechen. Diese "Aufgaben" nennt man ausbildungsfremde Tätigkeiten. Welche Tätigkeiten dazugehören, lässt sich jedoch nicht immer genau festlegen. Beispielsweise sind in der kaufmännischen Ausbildung Ablage- und Kopierarbeiten auch Bestandteile der Ausbildung. Wenn diese Tätigkeiten jedoch dominieren oder gar ausschließlich vom Azubi erledigt werden, dienen sie nicht mehr dem Ausbildungszweck und können als ausbildungsfremde Tätigkeiten eingestuft werden. Sie sind verboten, denn Azubis sollen nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.
Welche Tätigkeiten genau vorgeschrieben sind, steht im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan - das Auto des Chefs waschen oder ständig Botengänge erledigen, gehört aber definitiv nicht dazu. Ausbildungsrahmenpläne zu sämtlichen Berufen findest Du auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Woran erkenne ich eine gute Ausbildungsstelle?
Deine Ausbildung im Betrieb sollte zeitlich und inhaltlich gut strukturiert sein. Zu diesem Zweck stellt der Ausbilder einen Ausbildungsplan auf, den Du zu Beginn ausgehändigt bekommst. Er stellt sicher, dass Du alle Inhalte und Tätigkeiten lernst, die für Deinen Beruf notwendig und wichtig sind. Wenn Du ständig ausbildungsfremde Tätigkeiten aufgebrummt bekommst, ist das nicht zulässig. In diesem Fall solltest Du Dich an Deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb oder an Deinen Betriebsrat wenden. Auch Überstunden, die nicht dem Zweck der Ausbildung dienen - und die womöglich nicht einmal vergütet werden oder durch Freizeit ausgeglichen werden können - sind verboten. Auch hier gilt: JAV, Betriebsrat oder Deine zuständige IG Metall vor Ort ansprechen und weitere Schritte klären. Mehr Kriterien für eine gute Ausbildung findest du in der Checkliste Ausbildungsqualität.
Muss ich in die Berufsschule?
Ja, der Unterricht in der Berufsschule ist ein wichtiger Bestandteil Deiner betrieblichen Ausbildung. In der Regel ist er ist für alle Azubis verpflichtend. Er findet entweder im Block oder in Teilzeit statt. Dein Arbeitgeber muss Dich für diese Zeit bezahlt freistellen. Außerdem müssen Dir alle Ausbildungsmittel, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wie die Schulzeit genau geregelt ist, erfährst Du im Ratgeber Berufsschule.
Übernahme nach der Ausbildung?
Seit 2012 haben Azubis, die IG Metall-Mitglied sind, nach erfolgreicher Ausbildung grundsätzlich einen tariflichen Anspruch auf unbefristete Übernahme. Das hat die IG Metall in der Metall- und Elektrobranche, in der Eisen- und Stahlindustrie, in der Holz- und Kunststoffbranche sowie in vielen Handwerksbereichen durchgesetzt. Hier muss der Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitgeber den Personalbedarf feststellen und planen, wie viele Ausgelernte in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Wenn nach dieser Personalbedarfsplanung feststeht, dass eine unbefristete Übernahme möglich ist, besteht ein Anspruch darauf. Auch wenn der Betrieb über Bedarf ausbildet, haben Ausgelernte einen Anspruch darauf, mindestens für ein Jahr beschäftigt zu werden - es sei denn, Betriebsrat und Arbeitgeber haben dazu etwas anderes vereinbart.
Ich will den Ausbildungsplatz wechseln. Darf ich das?
Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortsetzen. Du solltest aber erst dann kündigen, wenn Du einen neuen Betrieb gefunden hast, der Dich übernimmt. Wenn der Arbeitgeber mit Deinem Weggang nicht einverstanden ist, brauchst Du einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.
Was ist eine Abmahnung?
Mit einer Abmahnung signalisiert der Ausbilder dem Azubi, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist. Einer Kündigung müssen mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen. Die IG Metall rät, den Inhalt der Abmahnung genau zu prüfen und eine Gegendarstellung zu verfassen, falls sie unberechtigt ist. Auf alle Fälle solltest Du den Betriebsrat oder die IG Metall einschalten.
Wer hilft mir bei Fragen oder Problemen in der Ausbildung?
Deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb, der Betriebsrat und die IG Metall helfen dir gerne weiter. Sprich sie bei Fragen oder Problemen in Deiner Ausbildung einfach direkt an! Sie haben viele Einflussmöglichkeiten und sind wichtige Ansprechpartner für alle Beschäftigten. Betriebsräte und Gewerkschaften haben beim Thema Ausbildung ein Wörtchen mitzureden - das regelt das Betriebsverfassungsgesetz.
Noch Fragen?
Grundsätzlich gilt bei allen Fragen rund um die Ausbildung: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), der Betriebsrat und die IG Metall Verwaltungsstelle Magdeburg - Schönebeck helfen kompetent und auch gerne weiter. Davon sollten sich Azubis gleich am Anfang überzeugen und eine Mitgliedschaft in der IG Metall erwägen.