31.07.2022 | Die Verletzung der Pflicht zur Aushändigung des Dokuments, in der der Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niedergelegt und unterzeichnet hat, stellt zukünftig eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 2000 Euro geahndet werden kann.